Verordnung zur Erhöhung der Bevorratung mit Arzneimitteln zur intensivmedizinischen Versorgung (ITS-Arzneimittelbevorratungsverordnung – ITS-ABV)

Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft zum

Die halten die Vorgabe der für eine individuelle dreiwöchige Bevorratung mit den in der Verordnung aufgeführten Arzneimitteln, die vorwiegend zur parenteralen Anwendung auf Intensivstationen Anwendung finden, im vorliegenden Pandemiefall grundsätzlich für sinnvoll. Eine Ausweitung der Bevorratung durch Kran-kenhausapotheken und krankenhausversorgende Apotheken kommt aber insbesondere in der Anstiegsphase der Pandemie in Betracht, da der Verbrauch dieser Medikamente dann zunimmt. Insofern sollte die Verordnung erst dann in Kraft treten, wenn ein Wiederanstieg der Zahl intensivpflichtiger sichtbar wird […]

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. (PDF, 221KB)

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