Gemeinsamer Sicherstellungsauftrag für die Notfallversorgung

Im Rahmen der vom Bundesgesundheitsminister Spahn angestoßenen Diskussion zur Reform der ambulanten Notfallversorgung in Deutschland werden derzeit zwischen den Selbstverwaltungspartnern Zuständigkeiten, dabei insbesonders die Frage diskutiert, wer zukünftig den erhält. Der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) fordert eine kooperative Lösung, indem der bisherige alleinige Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigung zugunsten einer gemeinsamen Sicherstellung für die umgewandelt wird. Kassenärztliche Vereinigungen (KV), Krankenhäuser mit integrierten Notfallzentren () und der Rettungsdienst regeln zukünftig in dreiseitigen Verträgen mit den Krankenkassen die Notfallversorgung der Patientinnen und Patienten in Deutschland.

„Durch von KV, Krankenhäuser mit INZ und Rettungsdienst wird es gelingen, zukünftig die Last der Sicherstellung auf mehrere Schultern zu verteilen“, ist sich BDI-Präsident Prof. Hoffmeister sicher. „Dabei können auch derzeit gut funktionierende regionale Strukturen unverändert eingebunden werden“, fügt Prof. Hoffmeister hinzu. Das aufsichtsführende Landesministerium fungiert als Schiedsstelle, sofern sich die Betroffenen nicht auf eine tragfähige Kooperationsgrundlage einigen können. Hierfür bedarf es Vergütungsregelungen, die Vorhaltepauschalen einerseits beinhalten und andererseits alle Leistungen, die im Einzelfall erforderlich sind, um zu entscheiden, ob der Patient ambulant oder stationär behandelt werden muss, abbilden. Die Krankenkassen schließen entsprechende Verträge mit den regionalen, in der Kooperation beteiligten Partnern. […]

Pressemitteilung: Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI) (PDF, 110KB)

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