Differenzierte Diagnose für gute ärztliche Behandlung unerlässlich
Die Bundesregierung will diagnosebasierte Versorgungsverträge zwischen Ärzten und Krankenkassen untersagen.
Der AOK-Bundesverband spricht sich gegen diese Regelung im Kabinettsbeschluss zum GKV-Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG) vom Mittwoch (9. Oktober) aus. Dieses Verbot verkenne den Wert differenzierter Diagnosen und eine sachgerechte Kooperation zwischen Haus- und Fachärzten. […]Pressemitteilung: AOK-Bundesverband




