Der AOK-Bundesverband begrüßt den Referentenentwurf zur Neuaufstellung der ambulanten Notfallversorgung
„Die Notfallversorgung kann mit diesem Gesetz strukturell neu aufgestellt und qualitativ entscheidend verbessert werden“, so Martin Litsch, vorstandsvorsitzender des aok-Bundesverbandes. Das Gesetz gehe die wichtigsten Probleme der ambulanten Notfallversorgung effektiv an und greife wesentliche Forderungen der AOK-Gemeinschaft auf.
Es sei genau der richtige Ansatz, dass integrierte notfallzentren (INZ) grundsätzlich die erste Anlaufstelle für Patienten werden und ihre Standorte durch Kassenärztliche Vereinigungen, Landeskrankenhausgesellschaften und krankenkassen gemeinsam geplant werden sollen. […]
Pressemitteilung: AOK-Bundesverband