Intensivmedizinische Komplexbehandlung (OPS 8-980) nur abrechnungsfähig, wenn ein Arzt durchgehend auf der Intensivstation ist

L 10 KR 538/15 | Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen , vom 10.07.2019 – Kommentar Rechtsanwalt Philip Christmann

Die intensivmedizinische (Kode 8-980 ()) erforderlt eine ständige ärztliche Anwesenheit auf der . (…) Dazu muss der diensttuende in das Team der Intensivstation eingebunden sein, was nicht mehr der Fall ist, wenn im Nachtdienst und am Wochenende der diensthabende Anästhesist der Intensivstation auch mit der Aufgabe betraut ist, in Notfallsituationen bis zum Eintreffen des Hintergrunddienstes tätig zu werden […]

Quelle: Rechtsanwalt Philip Christmann

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