Zi-Presse-Statement: Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) hat ihren Ergebnisbericht vorgelegt

Hierzu erklären Dr. Andreas Gassen, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung () und Dr. Dominik von Stillfried, Vorstandsvorsitzender des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi):

„Das Gutachten kommt zu zwei wesentlichen Ergebnissen: Eine einheitliche Gebührenordnung für PKV und birgt mehr Nachteile als Vorteile. Die Kommission sieht Reformbedarf sowohl bei der GOÄ als auch beim . Damit sollte das Ziel einer Einheitsgebührenordnung vom Tisch sein. Zur Weiterentwicklung der ärztlichen bietet das aber auch weiterführende Ansätze“, so KBV-Chef Gassen in einer ersten .

Der Zi-Vorstandsvorsitzende von Stillfried: „Der Vorschlag der KOMV für eine ‚partielle Harmonisierung‘ der ambulanten ärztlichen Vergütungssystematiken in der vertragsärztlichen Versorgung für GKV-Versicherte (EBM) und der privatärztlichen Versorgung (GOÄ) muss differenziert bewertet werden. Er mag wissenschaftlich interessant sein, praktikabel ist er nicht. Denn der sogenannte Gemeinsame Leistungsausschuss wäre mit Aufgaben überfrachtet; die notwendige Weiterentwicklung würde eher gelähmt als befördert. Die Idee, den Vergütungssystemen mit der Definition ärztlicher Einzel- bzw. Teilleistungen einen gemeinsamen Anker zu geben, ist interessant, aber extrem herausfordernd. […]

: Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland

Das könnte Dich auch interessieren …