Wahlarztabrechnung – nur nach Prüfung!

von Wahlarztleistungen stellt noch immer vor Probleme

Die Abrechnung wahlärztlicher Leistungen ist immer wieder Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. Viele dieser Fälle enden damit, dass der Patient die Forderung nicht begleichen muss, da die Voraussetzungen für eine Liquidation im konkreten Einzelfall nicht vorlagen. […]

Quelle: Curacon

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