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Gericht

Klinikum Bayreuth suspendiert verurteilten Chefarzt wegen Verbreitung von Nazi-Symbolen

Peter B., ein am Klinikum Bayreuth tätiger Chefarzt, wurde vom Amtsgericht Bayreuth wegen der Verbreitung verfassungsfeindlicher Inhalte und Symbole verurteilt. Jetzt äußert sich das Klinikum.

Wie geht man als Arbeitgeber mit einem Mitarbeiter um, der für die Verbreitung von nationalsozialistischen Inhalten verurteilt wurde? Diese Frage hat sich das Klinikum Bayreuth nach einem Urteil des Bayreuther Amtsgerichts gestellt.

Am Mittwoch, 5. Oktober 2022, teilt das Klinikum Bayreuth die Freistellung von Peter B., einem Chefarzt am Bayreuther Klinikum mit, weil er genau für eine solche Straftat verurteilt wurde.

Update vom 5. Oktober 2022 um 14:12 Uhr: Peter B. von der Arbeit am Klinikum Bayreuth freigestellt

Am Mittwoch meldet Frank Schmälzle, Pressesprecher des Klinikums Bayreuth, dem bt die weitere Vorgehensweise in dem Fall Peter B.

In der Mitteilung heißt es: Der Aufsichtsrat der Klinikum Bayreuth GmbH hat in einer Sondersitzung am heutigen Mittwoch beschlossen, die außerordentliche Kündigung eines Klinikdirektors einzuleiten. Grundlage dafür ist ein rechtskräftiges, am 4. Oktober 2022 ergangenes Gerichtsurteil, das dem Klinikdirektor wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eine Geldstrafe von 140 Tagessätzen auferlegt. Damit gilt der Klinikdirekt als vorbestraft.

Dem Urteil liegen Veröffentlichungen des Klinikdirektors auf sozialen Netzwerken im Internet zu Grunde, von denen sich die Klinikum Bayreuth GmbH bereits entschieden distanziert hat. Der Aufsichtsrat kam in seiner Sitzung zu dem Ergebnis, dass das Vertrauensverhältnis zu dem Klinikdirektor nachhaltig und unwiederbringlich zerstört ist. Dies gilt umso mehr, da die Klinikum Bayreuth GmbH in öffentlicher Trägerschaft steht und daraus besondere Loyalitätspflichten insbesondere für Arbeitnehmer in herausgehobener Position erwachsen.

Der Klinikdirektor wird mit sofortiger Wirkung freigestellt, schreibt Schmälzle. Da er Mitglied des Betriebsrates ist und daher besonderen Kündigungsschutz genießt, ist zunächst die Mitarbeitervertretung am Zug.

Erstmeldung vom 4. Oktober 2022 um 15:30 Uhr: Chefarzt des Klinikums Bayreuth verurteilt

Bereits im Januar 2022 hatte B. Widerspruch gegen das Urteil eingelegt. In der Anklageschrift ist von mehreren Videos zu lesen, in denen verschiedenste verfassungsfeindliche Inhalte zu sehen waren. Teilweise hätten sie Hitler verherrlicht, das Judentum gehetzt und Verschwörungstheorien ungefiltert wiedergegeben. Auch soll in einem Artikel, den B. auf einer umstrittenen Social-Media-Plattform geteilt hat, der Holocaust verharmlost werden. Einige der Vorwürfe, insbesondere der der Volksverhetzung, wurden mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten eingestellt.

Schlussendlich begann am Bayreuther Amtsgericht die aufgrund des Einspruchs notwendige Hauptverhandlung am Dienstag um 9 Uhr. Der Angeklagte war selbst nicht anwesend und ließ sich, so die Informationen der Pressestelle, von seinem Verteidiger vertreten. Über diesen habe er hinsichtlich des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in zwei Fällen ein Geständnis abgelegt. Das Urteil: Eine Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 230 Euro. Lesen Sie auch: Bald beginnt der Prozess um den Doppelmord eines Ärzte-Ehepaars in Mistelbach.




Wie reagiert das Klinikum Bayreuth?

Frank Schmälzle, Leiter der Unternehmenskommunikation des Bayreuther Klinikums, gibt auf Anfrage des bt an, dass sie sehr dankbar für die umfassende Aufarbeitung des Gerichtes sind. Die Inhalte, die dabei offenkundig wurden, stoßen sie ab. Das Klinikum Bayreuth distanziert sich mit dieser Aussage, also entschieden von Peter B..

Im Krankenhaus arbeiten Menschen aus mehr als 60 Nationen zusammen. “Wir behandeln Patienten unterschiedlichster Herkunft.” Dass wir dies ebenso reibungslos wie zugewandt tun, zeugt von der Haltung, die in unseren Betriebsstätten vorherrscht. Wir behandeln Menschen, so gut es uns möglich ist. Ohne Unterschied, so Schmälzle.

Bayreuther Klinikum bleibt beim Prinzip der Unschuldsvermutung

Ein disziplinarisches oder arbeitsrechtliches Vorgehen setzt eine belastbare Informationslage voraus. Diese hatte die Klinikum Bayreuth GmbH trotz ihres eigenen Bemühens über lange Zeit nicht. Grundsätzlich gilt für das Klinikum, dass “Eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung aufgrund von Ermittlungen loszutreten, ist weder sinnvoll, noch angemessen, noch entspricht es dem Umgang, den wir miteinander pflegen wollen. Dies mag man kritisieren, wenn aus Anschuldigungen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen, nachgewiesene Tatsachen werden. Wir bleiben dennoch beim Prinzip der Unschuldsvermutung, bis das Gegenteil bewiesen ist”.

Es wurden bereits Gespräche mit Peter B., der auch Mitglied des Betriebsrates ist und somit einen besonderen Kündigungsschutz genießt, geführt, jedoch konnte keine Einigung erbracht werden.

“Kurzfristig tritt der Aufsichtsrat der Klinikum Bayreuth GmbH zu einer Sondersitzung zusammen, bei der das weitere Vorgehen festgelegt werden soll.” Dies gibt Schmälzle gegenüber dem bt an.