Unzureichende Investitionsförderung der Länder in Kliniken
Bei der geplanten Krankenhausreform bleiben die Länder nach Angaben der Bundesregierung für die nötigen investitionen zuständig. Gemäß den zwischen Bund und Ländern vereinbarten Eckpunkten zur Krankenhausreform sollen die Länder den Krankenhäusern einzelne leistungsgruppen durch Bescheid zuweisen, heißt es in der Antwort (20/9537) der Bundesregierung auf eine kleine anfrage (20/9167) der Unionsfraktion […]
Der Bundesregierung sei bekannt, dass die von den Ländern für die investitionsfinanzierung der krankenhäuser zur Verfügung gestellten Mittel seit längerer Zeit unzureichend ausfielen, heißt es in der Antwort weiter. Der Bund habe aber keine Möglichkeit, die Länder zur Bereitstellung höherer Investitionsfördermittel zu verpflichten oder den Ländern vorzugeben, für welche Zwecke sie Investitionsfördermittel in welcher Höhe bereitzustellen hätten.