Unzureichende Investitionsförderung der Länder in Kliniken

Bei der geplanten Krankenhausreform bleiben die Länder nach Angaben der Bundesregierung für die nötigen zuständig. Gemäß den zwischen Bund und Ländern vereinbarten Eckpunkten zur Krankenhausreform sollen die Länder den Krankenhäusern einzelne durch Bescheid zuweisen, heißt es in der Antwort (20/9537) der Bundesregierung auf eine (20/9167) der Unionsfraktion […]

Der Bundesregierung sei bekannt, dass die von den Ländern für die der zur Verfügung gestellten Mittel seit längerer Zeit unzureichend ausfielen, heißt es in der Antwort weiter. Der Bund habe aber keine Möglichkeit, die Länder zur Bereitstellung höherer Investitionsfördermittel zu verpflichten oder den Ländern vorzugeben, für welche Zwecke sie Investitionsfördermittel in welcher Höhe bereitzustellen hätten.

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