PpSG verabschiedet – Gesetzgeber regelt Verjährung und Auslegung von Kodierungsfragen neu

Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk informiert über die geplante Verkürzung der Verjährungsfrist sowie den neuen Rechten des DIMDI zur Klärung von Auslegungsfragen

Neben den geplanten Regelungen zur Verbesserung der in den Krankenhäusern, enthält das zum 01.01.2019 in Kraft tretende Gesetz auch die geplante Verkürzung der Verjährungsvorschrift in § 109 SGB V sowie die Befugnis des Deutschen Instituts für Medizinische und Information (DIMDI) zu rückwirkenden Klarstellungen und Änderungen bei Diagnose- und Operations-/Prozedurenschlüsseln zur Klärung von Auslegungsfragen (§ 295 Abs. 1 SGB V und § 301 Abs. 2 SGB V).

Quelle: Medizinrecht Saarland

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