Positive bundesweite Regelung mit maximal 30 Fahrzeitminuten zu einem Krankenhaus
Weitere Regelungen im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz nicht zielführend
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat in seinem referentenentwurf zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz erstmalig das recht jedes Bürgers auf wohnortnahe, erreichbare klinische Versorgungsangebote anerkannt.
Bisher von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und seiner Regierungskommission vorgesehene Qualitäts- und strukturvorgaben zielten stets und ausschließlich auf Ausdünnung und Konzentration der leistungsgruppen ab. Insbesondere bei kleinen Krankenhäusern in ländlichen, dünn besiedelten Regionen erschienen sie unerfüllbar und hätten zu Schließung von Abteilungen oder des ganzen Krankenhauses geführt.
Speziell in ländlichen strukturschwachen Regionen wäre die klinische Erreichbarkeit und Versorgung signifikant schlechter, nicht besser, geworden […]