Positive bundesweite Regelung mit maximal 30 Fahrzeitminuten zu einem Krankenhaus

Weitere Regelungen im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz nicht zielführend

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat in seinem zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz erstmalig das jedes Bürgers auf wohnortnahe, erreichbare klinische Versorgungsangebote anerkannt.

Bisher von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und seiner Regierungskommission vorgesehene Qualitäts- und zielten stets und ausschließlich auf Ausdünnung und Konzentration der ab. Insbesondere bei kleinen Krankenhäusern in ländlichen, dünn besiedelten Regionen erschienen sie unerfüllbar und hätten zu Schließung von Abteilungen oder des ganzen Krankenhauses geführt.

Speziell in ländlichen strukturschwachen Regionen wäre die klinische Erreichbarkeit und Versorgung signifikant schlechter, nicht besser, geworden […]

Das könnte Dich auch interessieren …