Operative Prozeduren 2024: Anhang 2 zum EBM wird aktualisiert
Der Anhang 2 enthält alle operationen, die vertragsärzte ambulant und belegärztlich durchführen und nach ebm (Kapitel 31.2 und 36.2) abrechnen dürfen.
Neu aufgenommen werden ab Januar 2024 unter anderem Kodes für die Destruktion von Nervengewebe sowie aus den Bereichen der freien Hauttransplantation für den permanenten Hautersatz mit alloplastischem oder xenogenem Material inklusive der Versorgung von verbrennungen und Verätzungen. Hinzukommen außerdem ops-Kodes für gefäßchirurgische Eingriffe aufgrund von Anpassungen in der OPS-Systematik mit einer differenzierten Lokalisationsangabe bei den Varizeneingriffen.
Gestrichen werden Kodes der Varizenchirurgie mit veralteter Lokalisationsangabe und die Exzision von (erkranktem) Knochen- und Gelenkgewebe am Wirbelbogen.
Neben der jährlichen Aktualisierung hat der Bewertungsausschuss beschlossen, den Anhang 2 um 33 weitere Verfahren zu ergänzen. Hierbei handelt es sich insbesondere um Biopsien an der Prostata und an Gelenken, Inzisionen im Bereich der Augen und der männlichen Geschlechtsorgane und die Revision von venösen Katheterverweilsystemen.