Das akute Nierenversagen im Lichte der sozialgerichtlichen Rechtsprechung

S 16 KR 341/18 | SG Halle (Saale), vom 01.03.2022 – Kommentar Bregenhorn-Wendland & Partner Rechtsanwälte

In stetiger Rechtsprechung fordert das , dass die Vergütungsregeln streng nach ihrem Wortlaut auszulegen sind. Dies führt auch im Rahmen der des akuten Nierenversagens (.-) zu unterschiedlichen Interpretationen der im -10-GM niedergeschriebenen Voraussetzungen. Jüngst musste sich das SG Halle (Saale) zu der Frage positionieren, unter welchen Voraussetzungen das akute kodiert werden kann.

[…] Das SG verurteilte die beklagte , da ein auch zu kodieren sei, wenn – wie vorliegend – der erforderliche Anstieg nicht durch einen Ausgangswert belegt ist. […]

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