Das akute Nierenversagen im Lichte der sozialgerichtlichen Rechtsprechung
S 16 KR 341/18 | SG Halle (Saale), urteil vom 01.03.2022 – Kommentar Bregenhorn-Wendland & Partner Rechtsanwälte
In stetiger Rechtsprechung fordert das bundessozialgericht, dass die Vergütungsregeln streng nach ihrem Wortlaut auszulegen sind. Dies führt auch im Rahmen der kodierung des akuten Nierenversagens (n17.-) zu unterschiedlichen Interpretationen der im icd-10-GM niedergeschriebenen Voraussetzungen. Jüngst musste sich das SG Halle (Saale) zu der Frage positionieren, unter welchen Voraussetzungen das akute nierenversagen kodiert werden kann.
[…] Das SG verurteilte die beklagte krankenkasse, da ein akutes nierenversagen auch zu kodieren sei, wenn – wie vorliegend – der erforderliche Anstieg nicht durch einen Ausgangswert belegt ist. […]