Krankenhäuser können Anträge für Strukturprüfungen stellen

Prospektives Verfahren soll Zahl der Abrechnungsprüfungen senken

können jetzt erstmals Anträge zur Prüfung von Strukturmerkmalen stellen, die sie künftig nachweisen müssen, um bestimmte Leistungen erbringen und auch gegenüber den gesetzlichen abrechnen zu können zu können. Eine entsprechende Richtlinie des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) hat das Bundesgesundheitsministerium () im Mai genehmigt. Für Anträge und Begutachtung müssen sich die Kliniken an die zuständigen Medizinischen Diensten auf Landesebene wenden. […]

Quelle: AOK Fachportal für Leistungserbringer

Das könnte Dich auch interessieren …