Einzelfallprüfungen, Prüfquoten und Strafzahlungen nach dem MDK-Reformgesetz in der Corona-Pandemi

Die -Pandemie hatte auch einen Einfluss auf die -Prüfungen. Viele der gesetzgeberischen Aktivitäten wurden zeitlich verschoben. So gilt nach der für reduzierten Prüfquote von 5 % für 2021 nun eine einheitliche Prüfquote von 12,5 % (Stand Januar 2021). Erst ab 2022 sollen dann quartalsbezogene, von den Quoten gekürzter Rechnungen abhängige krankenhausbezogene Prüfquoten und Strafzahlungen zum Einsatz kommen. Aus den Statistiken der kann bereits antizipiert werden, mit welchen Prüf- und Strafzahlungsquoten ein rechnen muss. Die beträgt minimal 300 € für jeden Fall mit . Aufgrund der geringen Vergütungen für rheumatologische Fälle, dürften Strafzahlungen meist nur geringfügig höher ausfallen. […]

Quelle: thieme-connect.com

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