Antrag auf Begutachtung der Einhaltung von OPS-Strukturmerkmalen gemäß § 275d Absatz 1 Satz 1 SGB V

Seit dem MDK-Reformgesetz vom 14.12.2019 haben die Krankenhäuser die Einhaltung von Strukturmerkmalen nach § 275d Absatz 1 SGB V durch den Medizinischen Dienst begutachten zu lassen, bevor sie die entsprechenden Leistungen mit den Kostenträgern vereinbaren und abrechnen dürfen. Die Richtlinie gemäß § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von -Kodes nach “, regelt die näheren Einzelheiten des Verfahrens.

Wichtig: Die Beantragung einer Strukturprüfung nach §275d SGB V erfolgt webbasiert.

Vor der erstmaligen Beantragung einer Strukturprüfung, nach §275d SGB V, ist es erforderlich Ihr zu registrieren. […]

Quelle: Medizinischer Dienst Westfalen-Lippe

 

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