Zur Haftung von niedergelassenen Kinderärzten wegen unterlassener Krankenhauseinweisung

5 U 110/20 | , Urteil vom 17.02.2021 – Kommentar Rechtsanwalt Philip Christmann

Praxismitarbeiter eines Kinderarztes müssen einen mit fortdauerndem wässrigem Durchfall und Erbrechen dem Kinderarzt vorstellen und dürfen das Kind nicht abweisen. Ebenso muss ein anderer Kinderarzt den Säugling zur weiteren Abklärung in ein Krankenaus einweisen und die insofern teilweise uneinsichtigen Eltern des Kindes in verständlicher und eindringlicher Weise darauf hinweisen, dass der Säugling bei Nichteinweisung sterben kann. Da beide Kinderärzte gegen ihre Pflichten verstießen, haften sie als Gesamtschuldner wegen des nachfoilgend eingetretenen Gehirnschadens des Säuglings (nach schwerster hypertoner Dehydratation/Toxikose) […]

Quelle: Rechtsanwalt Philip Christmann

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