Leistungsgruppen: Funktionierende Strukturen dürfen nicht zerschlagen werden.

der

In der bisher geführten interdisziplinären Diskussion wurde deutlich, dass die -Kriterien zwar als Planungstool geeignet sein könnten, aber zur Abbildung einer qualitätsgesicherten Versorgung nicht ausreichend sind. Trotz der im Gesetzentwurf verankerten der Leistungsgesetzgebung (LG) bestehe die Gefahr, dass bei einer unkritischen Übernahme der NRW-Definition funktionierende zerschlagen werden könnten. Dies wird durch das kürzlich veröffentlichte Modell zur Planung und Folgeabschätzung, insbesondere am Beispiel der , eindrücklich widergespiegelt…

Das könnte Dich auch interessieren …