Krankenhausabrechnung: Bundestag beschließt Gesetz über bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz)
Der bundestag hat am 7.11.2019 in zweiter und dritter Lesung über den „Entwurf eines Gesetzes über bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz)“ beraten und das Gesetz in der durch den gesundheitsausschuss vorgelegten Fassung (Beschlussentwurf, BT-Drs. 19/14871) angenommen. Das Gesetz wird am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Der Zustimmung des Bundesrates bedarf es nicht.
Das MDK-Reformgesetz wird in der durch den Bundestag angenommenen Fassung nicht zu der erhofften organisatorischen und finanziellen Entlastung der Krankenhäuser führen. Die Regelungen zu Aufschlagszahlungen, die von den Krankenhäusern bei Rechnungsbeanstandung (neben Rückzahlung des Differenzbetrags) an die Krankenkassen abzuführen sind, sanktionieren Krankenhäuser für jede beanstandete Rechnung mit einem Mindestbetrag von EUR 300, sofern im Vor-Quartal der Anteil unbeanstandeter Rechnungen unter 60% lag. […]
Quelle: Ebner Stolz Mönning Bachem Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte