Krankenhausabrechnung: Bundestag beschließt Gesetz über bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz)

Der hat am 7.11.2019 in zweiter und dritter Lesung über den „Entwurf eines Gesetzes über bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz)“ beraten und das Gesetz in der durch den vorgelegten Fassung (Beschlussentwurf, BT-Drs. 19/14871) angenommen. Das Gesetz wird am 1. Januar in Kraft treten. Der Zustimmung des Bundesrates bedarf es nicht.

Das MDK-Reform­ge­setz wird in der durch den Bun­des­tag ange­nom­me­nen Fas­sung nicht zu der erhoff­ten orga­ni­sa­to­ri­schen und finan­­el­len Ent­las­tung der Kran­ken­häu­ser füh­ren. Die Rege­lun­gen zu Auf­schlags­zah­lun­gen, die von den Kran­ken­häu­s­ern bei Rech­nungs­be­an­stan­dung (neben Rück­zah­lung des Dif­fe­renz­be­trags) an die Kran­ken­kas­sen abzu­füh­ren sind, sank­tio­nie­ren Kran­ken­häu­ser für jede bean­stan­dete Rech­nung mit einem Min­dest­be­trag von EUR 300, sofern im Vor-Quar­tal der Anteil unbe­an­stan­de­ter Rech­nun­gen unter 60% lag. […]

Quelle: Ebner Stolz Mönning Bachem Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte

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