Kassenärztliche Vereinigung und Krankenkassen in Westfalen-Lippe beschließen Schutzschirm für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten
Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) und die gesetzlichen Krankenkassen in der Region haben gemeinsam und als bundesweit eine der Ersten den Schutzschirm für Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten gemäß der gesetzlichen Vorgaben beschlossen.
Die seitens der Patienten geringere Inanspruchnahme der ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung im Zuge der Corona-Krise hat für viele westfälisch-lippische Praxen deutliche Honorareinbußen zur Folge. Ziel des nun beschlossenen Schutzschirms ist es, Praxisschließungen aus wirtschaftlichen Gründen in Folge der Corona-Krise zu vermeiden und die ambulanten Versorgungsstrukturen in Westfalen-Lippe im Sinne der Patienten zu bewahren.
Ärzte und Psychotherapeuten in Westfalen-Lippe erhalten somit ab dem 1. Quartal 2020 Ausgleichszahlungen für Honorarverluste in Folge der Corona-Pandemie, wenn sich das Gesamthonorar einer Praxis in Bezug auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung um mehr als zehn Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal verringert hat. Voraussetzung ist, dass diese Einbußen auf einen pandemiebedingten Rückgang der Behandlungsfälle mit persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt zurückzuführen sind. […]
Quelle: KVWL