Pressestatement zur Anhörung im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung

Viel Licht, wenig Schatten: Insgesamt liegt mit dem Referentenentwurf ein Gesetzentwurf vor, der mit kleineren Anpassungen als konsistente Erweiterung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) implementiert werden und damit zu einer höheren Effizienz in der Akut- und beitragen kann.

Der Entwurf differenziert klar zwischen dem medizinischen Notfall und der Versorgung akuter, aber nicht lebensbedrohlicher Fälle. Diese heißt künftig ‚notdienstliche Versorgung‘ und ist 24/7 von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) durch die , den Bereitschaftsdienst und in Integrierten an Krankenhäusern () sicherzustellen. Notfälle bleiben in der Kompetenz von Rettungsdiensten und . […]

Quelle: Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung

 

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