Hybrid-DRG: Noch keine Möglichkeit zur Abrechnung

Spezielle sektorengleiche Vergütung gemäß SGB V zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten

Die Hybrid-DRGs sollen direkt mit den abgerechnet, wobei die an die oder andere Dienstleister delegieren können. Das konnte jedoch aus rechtlichen Gründen keine konkreten Regelungen für das festlegen. Die sehr späte und kurzfristige Vorlage der Rechtsverordnung durch das BMG erschwerte es der , die erforderlichen Regelungen für eine Abrechnung im ersten Quartal 2024 zu treffen.

Fazit: Derzeit gibt es für Vertragsärzte (noch) keine Abrechnungsmöglichkeit der Hybrid-DRG!

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