HIS-Quartalsberichte für das erste Quartal 2020

GKV-Heilmittel-Schnellinformation für nach § 84 Abs. 5 i.V.m. Abs. 7 SGB V

Der übermittelt Schnellinformationen über die der für Heilmittel nach § 32 SGB V alsstandardisierte Berichte nach § 84 Abs. 5 Satz 4 i.V.m. Abs. 8 SGB V. Sie beruhen auf den übermittelten Daten der Heilmittelverordnungen gemäß § 302 SGB V, die vor der zu einem festgelegten Stichtag ausgewertet werden. Die für den aktuellen Auswertungszeitraum nach den Stichtagen eingehenden weiteren Daten werden in den nachfolgenden Berichten berücksichtigt.

Quelle: GKV-Heilmittel

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