GOÄ: Vergütung der ärztlichen Leichenschau neu geregelt

Auf Betreiben der () wird die der ärztlichen zum 1. Januar neu geregelt. Eine entsprechende des Bundesgesundheitsministeriums wurde jetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Darin ist der Verordnungsgeber langjährigen Forderungen der Ärzteschaft gefolgt.

Für eine eingehende Leichenschau nach landesrechtlichen Bestimmungen können ab 1. Januar 2020 165,77 Euro (2 844 Punkte) berechnet werden, eine vorläufige Leichenschau wird mit 110,51 Euro vergütet. […]

Download: Begleitartikel „Vergütung der ärztlichen Leichenschau neu geregelt“ (PDF, 305KB)

Quelle: Bundesärztekammer

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