Neues Vergütungssystem für ambulante Versorgung

Honorarkommission konstituiert sich im Bundesministerium für Gesundheit

Sowohl die ambulante Honorarordnung in der gesetzlichen Krankenversicherung als auch die der privaten Krankenversicherung (GOÄ) müssen reformiert werden. Dabei gilt: Die ärztlicher Leistungen in der ambulanten Versorgung muss sich am Stand des medizinischen Fortschritts und am der Bevölkerung orientieren. Wie das besser gelingen kann, soll eine hochkarätig besetzte Kommission unter Berücksichtigung aller hiermit zusammenhängenden medizinischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen analysieren. Die Kommission startet heute mit der Arbeit. Ich freue mich, dass wir dafür 13 unabhängige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gewonnen haben, die Ende einen dazu vorlegen werden. […]

Quelle: Bundesgesundheitsministerium

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