Erneute Klagewelle bei den Sozialgerichten in Sachsen – Weiterhin keine Entspannung in Sicht

Das Sozialgericht Dresden leidet derzeit unter einer deutlichen Zunahme der Klageeingänge. Dabei handelt es sich um Streitigkeiten zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen über die Vergütung von stationären Aufenthalten der bei den Krankenkassen gesetzlich versicherten . „Die Anzahl dieser Verfahren hat inzwischen eine derart besorgniserregende Höhe erreicht, dass die zeitnahe Abarbeitung der im Krankenversicherungsrecht ohne eine deutliche Aufstockung des richterlichen und nichtrichterlichen Personals nicht mehr gewährleistet werden kann“, so der Vizepräsident des Gerichts, Herr Dr. von Egidy.

Hintergrund dieser neuen „“, bei der allein im Dezember 2019 insgesamt 1.700 Abrechnungsstreitigkeiten eingegangen sind, die weitere ca. 4.700 Klagen enthalten dürften, ist eine Gesetzesänderung zum 1.1.2020. Das -Reformgesetz sieht vor, dass vor der Klageerhebung die Rechtmäßigkeit der einzelfallbezogen zwischen Krankenkasse und Krankenhaus erörtert werden muss. Es ist zu vermuten, dass die vielen Klagen nun im Dezember 2019 noch erhoben worden sind, um diese Erörterung nicht durchführen zu müssen. […]

Pressemitteilung: Sozialgericht Dresden

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