Erneute Klagewelle bei den Sozialgerichten in Sachsen – Weiterhin keine Entspannung in Sicht

Das Dresden leidet derzeit unter einer deutlichen Zunahme der Klageeingänge. Dabei handelt es sich um Streitigkeiten zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen über die von stationären Aufenthalten der bei den Krankenkassen gesetzlich versicherten Patienten. „Die Anzahl dieser Verfahren hat inzwischen eine derart besorgniserregende Höhe erreicht, dass die zeitnahe Abarbeitung der Klagen im Krankenversicherungsrecht ohne eine deutliche Aufstockung des richterlichen und nichtrichterlichen Personals nicht mehr gewährleistet werden kann“, so der Vizepräsident des Gerichts, Herr Dr. von Egidy.

Hintergrund dieser neuen „Klagewelle“, bei der allein im Dezember 2019 insgesamt 1.700 Abrechnungsstreitigkeiten eingegangen sind, die weitere ca. 4.700 Klagen enthalten dürften, ist eine Gesetzesänderung zum 1.1.. Das sieht vor, dass vor der Klageerhebung die Rechtmäßigkeit der einzelfallbezogen zwischen Krankenkasse und erörtert werden muss. Es ist zu vermuten, dass die vielen Klagen nun im Dezember 2019 noch erhoben worden sind, um diese Erörterung nicht durchführen zu müssen. […]

: Sozialgericht Dresden

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