Eine während der Implantation der Hüft-TEP aufgetretene Fraktur des Femurschaftes kann nicht mit ICD M96.6 kodiert werden
L 5 KR 411/17 | Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 02.07.2019
Die Kodierung M96 benennt „Knochenfraktur nach Einsetzen eines orthopädischen Implantates, einer Gelenkprothese oder einer Knochenplatte“. Vorliegend war innerhalb der Operation im Zeitpunkt des Knochenrisses des Oberschenkelknochens die Einsetzung des Kurzschaftes der TEP noch nicht abgeschlossen.