Stellungnahme des MDS und MDK zum Entwurf eines Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen – MDK-Reformgesetz

Die geplante Gesetzgebung für eine Reform der Medizinischen Dienste wird die soziale Selbstverwaltung schwächen und damit die funktionale Aufgabenerledigung der Medizinischen Dienste erschweren. Deshalb lehnen die Medizinischen Diensteder Krankenversicherung () und der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes ()die vorgesehenen Organisationsänderungenfür die MDK und MDS entschieden ab. […]

Ziel der vorgesehenen Maßnahmen im Bereich der Krankenhausabrechnungsprüfungen ist es, den Anteil korrekter Krankenhausabrechnungen bei gleichzeitiger Reduktion der Prüfungen zu erhöhen. Diese Zielsetzung halten wir grundsätzlich für richtig, da aktuell nach den Feststellungen des Medizinischen Dienstes mehr als 50 Prozent der geprüften Rechnungen nicht korrekt sind. Hierbei einen selektiven Prüfansatz zu verfolgen,ist grundsätzlich sachgerecht. Die neuen Sanktionselemente, verbunden mit weiteren vorgesehenen Maßnahmen zur Reduzierung fehlerhafter Abrechnungen, erscheinen geeignet, den Anteil korrekter Abrechnungen zu erhöhen. Die Prüfrechte der sollten jedoch solange nicht eingeschränkt werden, bis sich die Praxistauglichkeit und Wirksamkeit des neuen Ansatzes herausgestellt hat. Dies bedeutet auch, die Prüfquote im Jahr nicht auf 10 Prozent zu begrenzen, da die Anreize für korrektes Abrechnen erst schrittweise ab 2021 greifen können. Die Einführung regelmäßiger Prüfungen der Einhaltung von Strukturmerkmalen anstelle von Einzelfallprüfungen ist sachgerecht. DieStreichung der im Referentenentwurf vorgesehenen Möglichkeit, Strukturprüfungen neben dem Medizinischen Dienst auch durch andere Gutachterdienste durchführen zu lassen, wird begrüßt. […]

Quelle: Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS) (PDF, 906KB)

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