Die Gewöhnung an die maschinelle Beatmung ist keine Voraussetzung für eine Entwöhnung gemäß DKR 1001l (2013). Vielmehr ist die Entwöhnung zu definieren als „Befreiung eines Patienten von der Beatmung“

| Bayerisches Landessozialgericht, vom 26.05. – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Im vorliegenden Fall ging es um die Anzahl der und die Berücksichtigung der Zeiten der . Dabei stellt sich das LSG gegen die Rechtsprechung des BSG. […]

Quelle: Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

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