Die Abrechnung der geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlung mit dem OPS-Kode 8-550 verlangt regelmäßig ein Alter von 70 Jahren, mindestens aber ein Alter von 60 Jahren in Verbindung mit plausibilisierenden Angaben

B 1 KR 21/20 R | , Urteil vom  Urteil vom 17.12. – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Die Abrechnung der geriatrischen frührehabilitativen mit dem -Kode 8-550 verlangt regelmäßig ein Alter von 70 Jahren, mindestens aber ein Alter von 60 Jahren in Verbindung mit plausibilisierenden Angaben. Somit ist eine Mindestaltersgrenze von 60 Jahren für geriatrische Patienten einzuhalten. […]

Den Einwand der Klinik, der Anspruch sei verwirkt, wies das zurück. Weder der bloße Zeitablauf noch eine vorbehaltlose Zahlung erfülle den Tatbestand der . Innerhalb der geltenden Verjährungsfrist  könnten die Krankenkassen zu Unrecht gezahlte Vergütungen zurückfordern […]

Quelle: Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

 

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