Krankenhausstatistikmodul für das Berichtsjahr 2017

zur Erhebung der Grund- und Kostendaten
Die - ist Rechtsgrundlage für die jährliche Totalerhebung der Krankenhäuser und - oder Rehabilitationseinrichtungen.
Der Gesetzgeber hat die Übermittlung der Meldungen nach § 11a Bundesstatistikgesetz vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) durch Artikel 13 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) neu geregelt: Danach sind alle Betriebe und Unternehmen gesetzlich verpflichtet, ihre Angaben auf elektronischem Weg an die statistischen Ämter zu übermitteln.
Für die Datenlieferung auf elektronischem Weg steht Ihnen das Modul der Deutschen e. V. (DKG e. V.) zur Erhebung der Grund- und Kostendaten zur Verfügung.

: DKG e.V (ZIP, 10MB)

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