Fehlstart für die Hybrid-DRGs

Bereits im Herbst 2017 wurden Hybrid-DRGs in einem Modellprojekt durch die Krankenkasse in eingeführt. 2021 kündigte die in ihrem Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ an, Hybrid-DRGs zur sektorengleichen deutschlandweit einführen zu wollen, was Karl Lauterbach am 6.12.2022 auf dem Deutschen Krankenhaustag im Rahmen der Medica noch einmal persönlich bekräftigte. Tatsächlich wurde dann auch zeitnah am 8.12.2022 mit Wirkung zum 1.1.2023 das entsprechende Gesetz verabschiedet.

Zu diesem Zeitpunkt war jedoch noch nicht klar, wie eine Hybrid- definiert, kalkuliert und vergütet werden sollte. Deswegen wurde im Gesetz den Vertragspartnern der auf Bundesebene zum 31.3.2023 Zeit gegeben, die Vergütungsbestandteile und die Kalkulationsmethodik zu Hybrid-DRGs zu definieren. Dies scheiterte jedoch […]

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