Fehlstart für die Hybrid-DRGs
Bereits im Herbst 2017 wurden Hybrid-DRGs in einem Modellprojekt durch die techniker Krankenkasse in deutschland eingeführt. 2021 kündigte die bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ an, Hybrid-DRGs zur sektorengleichen vergütung deutschlandweit einführen zu wollen, was bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am 6.12.2022 auf dem Deutschen Krankenhaustag im Rahmen der Medica noch einmal persönlich bekräftigte. Tatsächlich wurde dann auch zeitnah am 8.12.2022 mit Wirkung zum 1.1.2023 das entsprechende Gesetz verabschiedet.
Zu diesem Zeitpunkt war jedoch noch nicht klar, wie eine Hybrid-drg definiert, kalkuliert und vergütet werden sollte. Deswegen wurde im Gesetz den Vertragspartnern der selbstverwaltung auf Bundesebene bis zum 31.3.2023 Zeit gegeben, die Vergütungsbestandteile und die Kalkulationsmethodik zu Hybrid-DRGs zu definieren. Dies scheiterte jedoch […]