Eine Verlegung im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 4 FPV (2013) setzt nur voraus, dass ein Versicherter innerhalb von 24 Stunden aus einem Krankenhaus entlassen und in ein anderes Krankenhaus aufgenommen wurde

B 1 KR 12/20  |  , vom 27.10. – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

In dem Termin am 27.10.2020 befasste sich das BSG in mehreren Fällen mit dem nach § 1 Abs. 1 Satz 4 FPV. Dabei legt es eine formale Sichtweise zugrunde, wonach es nur darauf ankomme, dass zwischen der Entlassung aus einem und der Aufnahme in einem anderen Krankenhaus ein Zeitraum von nicht mehr als 24 Stunden liege (s. zur , BSG, Urteil vom 27.10.2020, B 1 KR 8/20 R). Die Vorinstanzen hatten dies noch anders gesehen. […]

Download: Urteilsbegründung (PDF, 339KB)

Quelle: Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr


Siehe auch:

Das könnte Dich auch interessieren …