Die Ärztekammer Schleswig-Holstein (ÄKSH) befürwortet das Vorhaben des Landesgesundheitsministers Dr. Heiner Garg, das DRG-System grundlegend reformieren zu wollen

„Wir sprachen uns schon länger für eine Neuregelung des bestehenden Vergütungssystems aus. Auch das Ministerium für Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein hat den Reformbedarf erkannt und handelt. Das ist grundsätzlich zu begrüßen“, sagt Dr. Henrik Herrmann, Präsident der ÄKSH, als Reaktion auf das vorgestellte Diskussionspapier „Zukunft sichern – reformieren für eine flächendeckende, hochwertige Versorgung“, das Minister Garg am 28. Januar in Berlin vorstellte.

Reform ist notwendig – für Patienten und Ärzte

Die Entwicklungen innerhalb der Krankenhausfinanzierung haben deutlich gemacht, dass das -System zu Fehlanreizen führt. „Es muss sich etwas verändern. Mit dem konkreten Reformvorhaben wurde auf die Forderungen im Land nun reagiert“, begrüßt Herrmann. Einzelne Aspekte sind dabei hervorzuheben. Durch eine erlösunabhängige Vergütungskomponente inklusive patientenorientierter werden die in der akutstationären Versorgung sicher gegenfinanziert. Eine Basisfinanzierung muss am Versorgungsgrad des jeweiligen Krankenhauses angepasst sein. In Anbetracht des ärztlichen Fachkräftemangels und des Pflegenotstandes muss der Versorgungsaspekt in Schleswig-Holstein im Vordergrund stehen. […]

Pressemitteilung: Ärztekammer Schleswig-Holstein

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