COVID-19 in Psychiatrischen Fachkrankenhäuser – gemeinsame Stellungnahme der Verbände (VKD, BDK, BAG und BFLK)
Für die längerfristig bis dauerhaft erhöhten Aufwendungen (z. B. für Tests, Schutzkleidung, hygienemaßnahmen etc.) und für die eingeschränkten Belegungsmöglichkeiten durch die Freihaltung von speziell vorgehaltenen Zimmern für infektiöse Patient*innen ist eine nachhaltige Finanzierung erforderlich.
Die psychiatrischen Pflichtversorgungskliniken stellen daher ihre Rolle als spezifischer medizinischer maximalversorger auch in der corona-Krise unter Beweis, indem sie im Fächerkanon der Medizin auch die Versorgung von Covid-positiven Patient*innen mit einer notwendigen medizinischen Fallführung durch die psychiatrie sicherstellen.
Diese aktuelle und mittelfristige Rolle der psychiatrischen Pflichtversorger mit ihren Fachkliniken zur Bewältigung der Corona-Pandemie muss auch in der weiterentwicklung des Corona-Schutzschirms im Rahmen des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes unseres Erachtens dringend angemessen finanziell berücksichtigt werden. […]