COVID-19 in Psychiatrischen Fachkrankenhäuser – gemeinsame Stellungnahme der Verbände (VKD, BDK, BAG und BFLK)

Für die längerfristig bis dauerhaft erhöhten Aufwendungen (z. B. für Tests, Schutzkleidung, etc.) und für die eingeschränkten Belegungsmöglichkeiten durch die Freihaltung von speziell vorgehaltenen Zimmern für infektiöse Patient*innen ist eine nachhaltige Finanzierung erforderlich.

Die psychiatrischen Pflichtversorgungskliniken stellen daher ihre Rolle als spezifischer medizinischer auch in der -Krise unter Beweis, indem sie im Fächerkanon der Medizin auch die Versorgung von Covid-positiven Patient*innen mit einer notwendigen medizinischen Fallführung durch die sicherstellen.

Diese aktuelle und mittelfristige Rolle der psychiatrischen Pflichtversorger mit ihren Fachkliniken zur Bewältigung der Corona-Pandemie muss auch in der des Corona-Schutzschirms im Rahmen des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes unseres Erachtens dringend angemessen finanziell berücksichtigt werden. […]

Quelle: Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands

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