Coronapandemie: Neue Finanzhilfen für die Kliniken

Krankenhäuser erhalten nun für ihre - einen fallbezogenen Versorgungsaufschlag zusätzlich zur regulären .

Rückwirkend zum 1. November hat der neue Finanzhilfen für Krankenhäuser in der Coronapandemie beschlossen. , die Covid-19-Patienten behandeln, erhalten nun zusätzlich zur regulären Vergütung einen fallbezogenen Versorgungsaufschlag auf Grund von Sonderbelastungen durch das (SARS-CoV-2). […]

Quelle: AOK Fachportal für Leistungserbringer

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