Bestreben des AOK-Bundesverbands gefährdet Gesundheitsversorgung und Selbstverwaltung in Deutschland

Die RHÖN-KLINIKUM AG bekräftigt die Kritik der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), des Bundesverbands Deutscher Privatkliniken (), der Hessischen Krankenhausgesellschaft (HKG) und der Asklepios an den aktuellen Äußerungen des AOK-Bundesverbands zum Pflegebudget. Der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, Martin Litsch, hatte den Krankenhäusern unter anderem „strategische Umbuchungen“ und damit Doppelabrechnung von Pflegepersonalkosten unterstellt. Diese Vorwürfe weist die RHÖN-KLINIKUM AG zurück.

„Die Unterstellungen des AOK-Bundesverbands sind inakzeptabel und haltlos. Durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz müssen alle Kliniken, unabhängig von ihrer Trägerschaft, das Pflegebudget individuell mit den Kassen vor Ort verhandeln. Dabei werden exakte Tätigkeitsnachweise des Personals vorgelegt und diese der Qualifikation entsprechend ausgewiesen“, sagte Dr. Christian Höftberger, der RHÖN-KLINIKUM AG. Darauf aufbauend werden Pflegebudgets zwischen den Kliniken und den Kostenträgern geeint bzw. durch Schiedsstellen geschiedst. Erst diese Ergebnisse können abgerechnet werden.

Zudem fordert der nun auch Änderungen im Gesundheitsversorgungs-weiterentwicklungsgesetz (GVWG). Der Gesetzgeber soll dazu veranlasst werden, Stellen für Pflegehilfskräfte, die dringend auf den Stationen benötigt werden und nach dem 31.12.2018 eingestellt wurden, nicht mehr zu finanzieren. „Damit wird der eindeutige Wille des Gesetzgebers, mit dem Pflegebudget funktions- und tätigkeitsorientiert die Pflege als Ganzes zu stärken, torpediert. Wenn man Pflege am Bett stärken wolle, wie es der AOK-Bundesverband anführt, dann bedarf es des Wissens um deren Aufgaben im Klinikalltag und einer nachhaltigen Perspektive. Die anhaltende und der sich weiter zuspitzende erfordern ein Umdenken und eine sachgerechte Pflegefinanzierung im Interesse aller“, so Höftberger. […]

: RHÖN-KLINIKUM AG

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