BBMV-Stellungnahme zu den Regulierungsvorschlägen für MVZ der Bundesärztekammer

des BBMV e.V. zu den Positionen der Bundesärztekammer zum Regelungsbedarf für zur Begrenzung der Übernahme von MVZ durch fachfremde Finanzinvestoren und zur Gewährleistung einer qualitativen hochwertigen und umfassenden ambulanten Versorgung

Die Bundesärztekammer hat am 9. Januar 2023 einen 12-Punkteplan zum „Regelungsbedarf für Medizinische Versorgungszentren zur Begrenzung der Übernahme von MVZ durch fachfremde Finanzinvestoren und zur Gewährleistung einer qualitativen hochwertigen und umfassenden ambulanten Versorgung“ öffentlich vorgestellt. Die Vorschläge der Bundesärztekammer gehen im Kern davon aus, dass durch MVZ und MVZ-Gruppen mit nichtärztlichen Kapitalgebern eine Versorgungsgefährdung ausgeht. Die Forderungen sind damit gegen eine bestimmte Leistungserbringerform ausgerichtet, anstatt die strukturellen Herausforderungen in der ambulanten Versorgung zu adressieren. Damit atmen die Vorschläge den Geist eines Protektionismus im Sinne der selbstständigen Vertragsärzteschaft, tragen aber nicht zur oder den gewandelten Arbeitserwartungen vieler – vor allem jüngerer – Ärztinnen und bei. Im Gegenteil, die Umsetzung der Vorschläge würde kurz- mittelfristige Schäden in der ambulanten Versorgung verursachen. Grundsätzlich besteht aus Sicht des Bundesverbands der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) kein Handlungsbedarf, der sich auf einzelne Träger- und Inhaberstrukturen von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) bezieht. Somit wird die grundlegende Prämisse des Positionspapiers der Bundesärztekammer insgesamt abgelehnt. […]

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