Aktueller Sachstand der Wissenschaftlichen Kommission für ein modernes Vergütungswesen

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der – Drucksache 19/14227 –

Gemäß Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und für die 19. Legislatur-periode müssen sowohl die ambulante Honorarordnung in der gesetzlichen Krankenversicherung (EBM), als auch die Gebührenordnung für die Abrech-nung privatärztlicher Leistungen (GOÄ) reformiert werden. Hierzu soll eine wissenschaftliche Kommission bis Ende Vorschläge für die Schaffung eines modernen Vergütungssystems für die ambulante ärztliche Versorgung unter Berücksichtigung aller hiermit zusammenhängenden medizinischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen vorlegen. Ob diese Vorschläge umge-setzt werden, wird danach entschieden. Die vom Bundesministerium für Ge-sundheit (BMG) eingesetzte Wissenschaftliche Kommission für ein Modernes () hat am 22. August 2018 ihre Arbeit aufgenommen und arbeitet unabhängig und vertraulich […]

Quelle: Bundestag (PDF, 272KB)

 

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