Ärztekammern begrüßen Philosophiewechsel bei der Krankenhausplanung

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat heute in erster Lesung über das „Dritte Gesetz zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen“ beraten. Ziel des von der Regierungskoalition aus und FDP eingebrachten Gesetzes ist es, die Krankenhausplanung nicht mehr vorrangig auf der Basis von Krankenhausbetten vorzunehmen, sondern die medizinischen Leistungen in den Mittelpunkt der Planung zu stellen. Auf diese Weise sollen die Versorgungskapazitäten in den Ballungsgebieten besser strukturiert und koordiniert werden. Zugleich soll die flächendeckende Versorgung in den ländlichen Regionen gestärkt werden.

Die Ärztekammern in Nordrhein-Westfalen begrüßen diese neue Herangehensweise bei der Planung. Rudolf Henke, der Nordrhein, hält fest: „Die COVID-19- hat uns den Wert unserer starken in Nordrhein-Westfalen deutlich vor Augen geführt. Diese Stärke müssen wir ausbauen und zukunftsfest machen. Deswegen ist es richtig, dass die neue Planung auf eine noch bessere Strukturierung, auf sinnvolle Aufgabenteilung und auf mehr Kooperation der Krankenhäuser untereinander und mit den niedergelassenen Ärzten setzt. […]

Quelle: Ärztekammer Nordrhein

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