141 Kliniken im ländlichen Raum erhalten 2022 zusätzliche Förderung

Im kommenden Jahr erhalten 141 bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum eine pauschale zwischen 400.000 und 800.000 Euro je Haus. Der gesetzlich vorgegebene Zuschlag soll die stationäre Versorgung der Bevölkerung in diesen Gebieten sicherstellen. Insgesamt werden so rund 70 Mio. zusätzlich zur normalen Krankenhausfinanzierung verteilt. Um den Pauschalzuschlag zu erhalten, müssen diese Krankenhäuser die Kriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erfüllen. Zu berücksichtigen sind dabei sowohl bedarfsnotwendige Krankenhäuser der , die jeweils eine für Innere Medizin und für Chirurgie vorhalten, als auch Krankenhäuser, die eine geburtshilfliche Fachabteilung oder eine Fachabteilung für Kinder- und vorhalten. Der Zuschlag für diese bedarfsnotwendigen Krankenhäuser wird auch dann ausgezahlt, wenn die entsprechenden Kliniken kein Defizit haben. Auf diese 141 Kliniken haben sich der -Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Verband der Privaten Krankenversicherung verständigt und setzen damit einen jährlichen gesetzlichen Auftrag um. […]

: GKV-Spitzenverband

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