Entlastung für die Krankenhäuser: Reha-Kliniken in Niedersachsen bieten Kurzzeitpflege an

Niedersachsens Krankenhäuser schaffen Platz für die Behandlung von COVID-19-Erkrankten, indem andere Patientinnen und ab sofort in die -Kliniken im Land entlassen werden können. Sie dürfen für nicht an Covid-19 erkrankte Patientinnen und Patienten, deren Gesundheitszustand sich schon verbessert hat aber noch pflegebedürftig sind, die sogenannte „Kurzzeitpflege“ anbieten. Damit nutzt die Möglichkeiten, die das neue COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz bietet. „Wir schaffen alternative Kurzzeitpflegeplätze“, so Sozial- und Gesundheitsministerin : „So können sich die Kliniken auf die wirklich schweren Fälle konzentrieren und diesen Menschen besser helfen.“

Die sogenannte Kurzzeitpflege ist normalerweise nur in speziellen Kurzzeitpflege-Einrichtungen und in Pflegeheimen möglich – in Reha-Kliniken indes nur, wenn parallel Reha-Maßnahmen laufen. Da zur Eindämmung des Coronavirus die Reha-Maßnahmen gestoppt und nunmehr auch einen Aufnahmestopp für Pflegeheime verfügt hat, musste eine andere Alternative für die Entlassung von -Patientinnen und
-Patienten mit gefunden werden. Das ist gelungen: Die Kurzzeitpflege in Krankenhäusern kann nunmehr von all jenen niedersächsischen Reha-Kliniken erbracht werden, vorläufig auch von den Einrichtungen, die in den vergangenen Tagen zu Behelfskrankenhäusern bestimmt wurden. Damit können rund 80 Reha-Kliniken in der aktuellen Situation die Versorgung der Pflegebedürftigen in Niedersachsen unterstützen.

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

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