Zur Verjährung der Ansprüche auf Zahlung der Aufwandspauschale

S 3 KR 191/21 | Stralsund, vom 26.08.2022 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

Das SG Stralsund weist zunächst darauf hin, dass nach der ständigen des es sich bei dem Anspruch auf Zahlung einer weder um einen Anspruch auf für erbrachte Leistungen des Krankenhauses, noch um einen Annexanspruch zum handelt, sondern dieser eigenen tatbestandlichen Voraussetzungen unterliegt […]

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