Zur Verjährung der Ansprüche auf Zahlung der Aufwandspauschale

S 3 KR 191/21 | Sozialgericht Stralsund, Urteil vom 26.08.2022 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

Das SG Stralsund weist zunächst darauf hin, dass nach der ständigen Rechtsprechung des BSG es sich bei dem Anspruch auf Zahlung einer Aufwandspauschale weder um einen Anspruch auf Vergütung für erbrachte Leistungen des Krankenhauses, noch um einen Annexanspruch zum Vergütungsanspruch handelt, sondern dieser eigenen tatbestandlichen Voraussetzungen unterliegt […]

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