Zur Gabe von Apherese-Thrombozytkonzentrate und Pool-Thrombozytkonzentrate im operativ-herzchirurgischen Bereich

S 24 KR 80/16 | Sozialgericht Detmold, Urteil vom 22.06.

Bei einem wurde  bei bestehender hochgradiger Insuffizienz der Mitralklappe (sowie weiteren multiplen kardialen Erkrankungen und Vortherapien) der operative Ersatz der Mitralklappe verbunden mit einem dreifachen aortokoronaren Venenbypass, einer Excision der atheromatösen Wand der Aorta descendens, einer Perikardiolyse sowie einer Ventrikelnaht bei Verletzung des rechten Ventrikels im Rahmen der Sternotomie durchgeführt. Im Rahmen der fünfeinhalbstündigen Operation wurden unter anderem drei Apherese-Thrombozytenkonzentrate (ATK) verabreicht.

Die Krankenkasse war der Ansicht, dass die Gabe von drei Apherese-Thrombozytkonzentrate nicht wirtschaftlich gewesen sei. Das BSG habe festgestellt, dass grundsätzlich die Gabe von Pool-Thrombozytenkonzentraten (PTK) ausreichend und die Verabreichung von Apherese-Thrombozytkonzentratemedizinisch nicht erforderlich sei, es sei denn, dass in der Person des Patienten bestimmte Besonderheiten vorlägen […]

Das Gericht kam zur Erkenntnis, dass die Abrechnung des Zusatzentgelts ZE84.03 erfolgen durfte, weil die Gabe der drei Apherese-Thrombozytkonzentrate medizinisch erforderlich war. Bislang liegen nämlich keine gesicherten Daten vor, die belegen, dass ATK und PTK im operativ-herzchirurgischen Bereich gleich geeignet sind. […]

Im wird ausgeführt, dass die wenigen Studien zu den Thrombozytenkonzentraten vorwiegend bei hämatologischen oder onkologischen Patienten erhoben worden sind und nicht ohne Weiteres auf andere Empfängergruppen (z.B. blutende Patienten aus dem operativen Bereich) übertragen werden können. […] Die Gabe von Apherese-Thrombozytkonzentrate im Falle des Patienten war gerechtfertigt, da unter anderem aufgrund des Einsatzes der Herz-Lungen-Maschine mit einer Schädigung der patienteneigenen Thrombozyten und damit einer Verschlechterung der Blutgerinnungssituation habe gerechnet werden müssen […]

Quelle: Sozialgerichtsbarkeit


Siehe auch:

Zur Erforderlichkeit und Wirtschaftlichkeit der Gabe von Apherese-Thrombozytkonzentraten versus Pool-Thrombozytkonzentrate

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