Zur Erforderlichkeit und Wirtschaftlichkeit der Gabe von Apherese-Thrombozytkonzentraten versus Pool-Thrombozytkonzentrate

S 21 KR 332/15 | , Urteil vom 15.06.

Umstritten war, ob die Gabe von Apherese-Thrombozytkonzentrate (ZE84) gerechtfertigt war oder aber die kostengünstigere Verabreichung von Poolprodukten (ZE94) ausgereicht hätte.

Entgegen der Auffassung der war die Gabe der Apherese-Thrombozytkonzentrate in diesem Sinne nicht unwirtschaftlich. Bislang liegen nämlich keine gesicherten Daten vor, die belegen, dass Apherese-Thrombozytkonzentrate und Pool-Thrombozytenkonzentrate im operativen Bereich gleich geeignet sind. Dies ergibt sich aus den überzeugenden und nachvollziehbaren Ausführungen des gerichtlichen Sachverständigen […]

Der gerichtliche Sachverständige führt in seinem transfusionsmedizinischen Gutachten überzeugend aus, dass die wenigen Daten zu den Thrombozytenkonzentraten nahezu ausschließlich bei hämato-onkologischen Patienten erhoben worden sind und nicht ohne weiteres auf blutende oder blutungsgefährdete chirurgische Patienten übertragen werden können. Für diese Patientengruppe gebe es – im Gegensatz zu den hämatologisch-onkologisch behandelten Patienten – keine ausreichende wissenschaftliche Datenlage, um die Frage der Gleichwertigkeit von ATK und PTK bewerten zu können. Es lägen lediglich retrospektive Beobachtungsstudien vor, deren wissenschaftlicher Wert im Vergleich zu der Studienlage bei den hämatologisch-onkologisch behandelten Patienten geringer sei. Die Verabreichung von ATK sei daher Goldstandard zur Thrombozytensubstitution. Es lägen daher ausdrücklich und tatsächlich Besonderheiten in der Person des Patienten […] vor, die den Einsatz von ATK auch im Nachhinein medizinisch begründen würden […]

Quelle: Bayern.Recht

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