Umwandlung von Kliniken in Medizinische Zentren zulässig

14 ME 75/23 | Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 28.09.2023 – Kommentar JuraForum.de

In der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg wurde festgestellt, dass Länder und Kommunen bei der Umwandlung von Krankenhäusern in Medizinische erheblichen Ermessensspielraum haben. Ein Bürger kann nicht aus gesetzlichen Regelungen ableiten, dass er Anspruch auf eine spezifische medizinische hat (Az.: 14 ME 75/23). Diese Entscheidung wurde im Zusammenhang mit der in Norden getroffen, die unter der der mbH steht. Aufgrund erheblicher finanzieller Verluste in Höhe von 12,1 Millionen Euro im Jahr 2021, einschließlich 5,2 Millionen Euro für die Norder Einrichtung, wurde beschlossen, diese ab Juli 2023 in ein umzuwandeln. Ein Bürgerantrag gegen diese Änderung wurde bereits abgewiesen (Az.: 7 B 1558/23), und das OVG Lüneburg hat diese Entscheidung nun bestätigt.

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