Umwandlung von Kliniken in Medizinische Zentren zulässig
14 ME 75/23 | Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 28.09.2023 – Kommentar JuraForum.de
In der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg wurde festgestellt, dass Länder und Kommunen bei der Umwandlung von Krankenhäusern in Medizinische zentren erheblichen Ermessensspielraum haben. Ein Bürger kann nicht aus gesetzlichen Regelungen ableiten, dass er Anspruch auf eine spezifische medizinische versorgungsform hat (Az.: 14 ME 75/23). Diese Entscheidung wurde im Zusammenhang mit der ubbo-emmius-klinik in Norden getroffen, die unter der verwaltung der kliniken aurich-emden-norden mbH steht. Aufgrund erheblicher finanzieller Verluste in Höhe von 12,1 Millionen Euro im Jahr 2021, einschließlich 5,2 Millionen Euro für die Norder Einrichtung, wurde beschlossen, diese ab Juli 2023 in ein gesundheitszentrum umzuwandeln. Ein Bürgerantrag gegen diese Änderung wurde bereits abgewiesen (Az.: 7 B 1558/23), und das OVG Lüneburg hat diese Entscheidung nun bestätigt.