Umwandlung von Belegabteilungen führt nicht zu abschlagspflichtigen Mehrleistungen

12 ZB 19.298 | Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12. Oktober – Kommentar Rechtsanwälte

Mit dem Urteil des VG wurde eine der vorgenannten Kassen abgewiesen. Durch die Umwandlung einer Beleg- in eine Hauptabteilung entstünden keine tatsächlichen Mehrleistungen. Die Erhöhung der Summe der beruhe nicht auf Mehrleistungen, sondern auf einer Änderung der Vergütungsform. Ein Mehrleistungsabschlag falle nicht an (wir hatten berichtet). Das VG stützte sich dabei auch auf die „teleologische“, d.h. am Sinn und Zweck des MLA orientierte Auslegung. Weiter stützte sich das VG hilfsweise auf die erfolgte nachträgliche Billigung der Umwandlung durch die Planungsbehörde. Dieses Urteil hat der BayVGH nun bestätigt. […]

Quelle: Seufert Rechtsanwälte

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