Schmerzensgeld beim Vergessen einer OP-Nadel im Bauchraum

1 U 145/17 Stuttgart | Urteil vom 20.12.2018

Der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart unter Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Dr. Wolfgang Reder hat mit einem heute verkündeten Berufungsurteil in einem Arzthaftungsprozess die Beklagte als Trägerin des Bundeswehrkrankenhauses Ulm zu in Höhe von 10.000,– € und u.a. wegen noch nicht vorhersehbarer Schäden verurteilt. […]

Das Oberlandesgericht gibt der Geschädigten überwiegend Recht und reduziert lediglich das erstinstanzlich verhängte Schmerzensgeld. Der Senat sieht im Zurücklassen der Nadel im Bauchraum einen schuldhaften Behandlungsfehler, der der Klinik zur Last fällt. Nach der -Rechtsprechung müssten Ärzte alle möglichen und zumutbaren Sicherungsvorkehrungen gegen das unbeabsichtigte Zurücklassen eines Fremdkörpers im Operationsgebiet treffen und sämtliche Instrumente nach einer OP auf ihre Vollständigkeit überprüfen. Zur Zählkontrolle und Vermeidung unbeabsichtigt im Operationsgebiet zurückgelassener Fremdkörper hat das Aktionsbündnis bereits 2010 Handlungsempfehlungen veröffentlicht. Da diese Handlungsempfehlungen auf Grundlage eines Beschlusses des deutschen Bundestages durch das Bundesministerium für Gesundheit gefördert wurden, hält es der Senat für befremdlich, dass die beklagte Bundesrepublik Deutschland meint, sie selbst sei 4 Jahre nach Veröffentlichung dieser Empfehlungen nicht zu Zählkontrollen bei Operationen verpflichtet. Nach den weiteren Darlegungen des Senats seien der Behandlungsfehler und die verspätete Aufklärung der Patientin jedoch nicht als grober Behandlungsfehler zu bewerten. […]

Pressemitteilung: Oberlandesgericht Stuttgart

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