Medizinprodukte-Gesetz: AOK sieht Nachbesserungsbedarf bei Patientenrechten

Die sieht im Kabinettsentwurf zum Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz (MPEU-AnpG) Nachbesserungsbedarf. „Das betrifft vor allem die Pflicht von Ärzten und Kliniken, beim Verdacht auf Schädigung von Patienten durch fehlerhafte Medizinprodukte sofort die des Patienten zu informieren“, sagte der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch, anlässlich der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages am Mittwoch (15. Januar). […]

Quelle: AOK-Bundesverband

Das könnte Dich auch interessieren …